Zugelassene Einreichungen

Zur Einreichung berechtigt sind Bauherren, Eigentümer, Architekten, Haustechnikplaner sowie die ausführenden Baufirmen.

Gebäudestandort: Gebiet des bayerischen Alpenraums, das sind vollständig die Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land, sowie die kreisfreien Städte Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und Rosenheim.

Datum der Fertigstellung des Gebäudes bis  30.September 2007.